Besuchsbedingungen
Für einen angenehmen und sicheren Besuch im Museum de Fundatie gelten eine Reihe von Besuchsbedingungen. Darin steht, was Sie vom Museum erwarten können, aber auch welche Regeln für Besucher gelten. Auf dieser Seite finden Sie die rechtlichen Bedingungen für den Besuch des Museum de Fundatie.
Einleitung
Diese deutsche Übersetzung dient ausschließlich Informationszwecken. Bei Abweichungen in der Auslegung ist die niederländische Fassung maßgeblich.
Der vollständige Text dieser Besuchsbedingungen kann an unseren Standorten eingesehen werden. Außerdem können diese Bedingungen auf unserer Website www.museumdefundatie.nl heruntergeladen und/oder telefonisch bei der Abteilung PR & Marketing unter der allgemeinen Telefonnummer +31 (0)572 388 188 angefordert werden.
Nach diesen Besuchsbedingungen ist das Museum berechtigt, Besucherinnen und Besucher beim Betreten und/oder Verlassen des Gebäudes aufzufordern, an einer Sicherheitskontrolle mitzuwirken.
Museum de Fundatie wird innerhalb der Grenzen des Zumutbaren alles tun, um den Besuch des Museumskomplexes sowie der von Museum de Fundatie organisierten Ausstellungen und Aktivitäten nach den Wünschen der Besucherinnen und Besucher verlaufen zu lassen. Museum de Fundatie wird sich nach Kräften bemühen, mögliche Beeinträchtigungen oder Unannehmlichkeiten für Besucherinnen und Besucher so gering wie möglich zu halten und deren Sicherheit so weit wie möglich zu gewährleisten.
1. Allgemeine Bestimmungen: Begriffsbestimmungen
Artikel 1.1
Unter „dem Museum“ und „Museum de Fundatie“ wird die Organisation verstanden, die den Museumskomplex verwaltet und betreibt. Dazu gehören unter anderem, jedoch nicht ausschließlich, die Direktion, Kuratorinnen und Kuratoren, Aufsichtspersonal und weitere Museumsmitarbeitende, die befugt sind, im Namen dieser Organisation zu handeln.
Artikel 1.2
Unter „Museumskomplex“ wird die Gesamtheit der bebauten und unbebauten Bereiche verstanden, die der rechtlichen oder verwaltungsmäßigen Zuständigkeit der Direktion von Museum de Fundatie unterstehen. Dazu gehören unter anderem, jedoch nicht ausschließlich, Ausstellungsräume, Säle und Besprechungsräume, Restaurant, Café, Terrasse, Garten, Park, sonstige Außenbereiche, Depot und weitere Museumsstandorte.
Artikel 1.3
Unter „Besucherin“ oder „Besucher“ wird jede Person verstanden, die auf irgendeine Weise, direkt oder indirekt, mit Museum de Fundatie eine Vereinbarung schließt mit dem Ziel, den Museumskomplex zu betreten und/oder eine Ausstellung zu besuchen oder an einer von Museum de Fundatie organisierten Aktivität teilzunehmen. Für reguläre Besucherinnen und Besucher gilt dies während der regulären Öffnungszeiten.
Artikel 1.4
Diese allgemeinen Besuchsbedingungen gelten für jede Vereinbarung zwischen Museum de Fundatie und einer Besucherin oder einem Besucher. Die Bedingungen gelten nicht für besondere Aktivitäten außerhalb der regulären Öffnungszeiten und/oder für Aktivitäten, die sich an andere Personen als reguläre Besucherinnen und Besucher richten, wie zum Beispiel Raumvermietung, Gastronomie-Catering und ähnliche Angebote.
2. Kartenverkauf, Angebote und Preise
Artikel 2.1
Museum de Fundatie übernimmt Verantwortung für die von ihm angegebenen Preise, Mitteilungen und sonstigen Informationen, vorbehaltlich der in diesen Bedingungen genannten Einschränkungen. Museum de Fundatie haftet für eventuelle Fehler, die das Museum selbst in Preisangaben, Mitteilungen oder sonstigen Informationen gegenüber Besucherinnen und Besuchern gemacht hat. Diese Haftung gilt nur für eigenes Informationsmaterial, das sich zum Zeitpunkt des Anspruchs im Museum befindet oder vor Kurzem von oder im Namen von Museum de Fundatie verbreitet wurde. Museum de Fundatie haftet nicht für Fehler, die auf Vorsatz, Verschulden oder Nachlässigkeit Dritter zurückzuführen sind.
Artikel 2.2.
Besucherinnen und Besucher sind jederzeit verpflichtet, auf Verlangen ihre Eintrittskarte sowie jede Karte oder jeden Gutschein, der zu einer Ermäßigung des Eintrittspreises berechtigt, deutlich erkennbaren Mitarbeitenden des Museums, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Aufsichtspersonal, vorzuzeigen.
Artikel 2.3
Eine potenzielle Besucherin oder ein potenzieller Besucher hat keinen Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises oder auf sonstige Entschädigung, wenn die Eintrittskarte vor dem Betreten des Museumskomplexes verloren geht oder gestohlen wird. Wenn eine potenzielle Besucherin oder ein potenzieller Besucher eine im Voraus gekaufte Eintrittskarte nicht nutzt, geschieht dies auf eigene Kosten und eigenes Risiko. Dies gilt auch, wenn die Eintrittskarte nur für eine bestimmte Uhrzeit und/oder ein bestimmtes Datum gültig ist. Eine einmal erhaltene Eintrittskarte kann nicht umgetauscht werden. Eine Erstattung des Eintrittspreises findet ebenfalls nicht statt. Der gezahlte Eintrittspreis kann jedoch erstattet werden, wenn Umstände außerhalb des Einflussbereichs der Käuferin oder des Käufers den Museumsbesuch unmöglich machen. Dies liegt im Ermessen der Direktion.
Artikel 2.4
Einer potenziellen Besucherin oder einem potenziellen Besucher kann der Zugang zum Museumskomplex verweigert werden, wenn sich herausstellt, dass die Eintrittskarte, Ermäßigungskarte oder der Gutschein nicht von Museum de Fundatie oder einer von Museum de Fundatie dazu befugten Stelle erworben wurde.
Artikel 2.5
Museum de Fundatie erstattet den von der Besucherin oder dem Besucher tatsächlich gezahlten Eintrittspreis sowie gegebenenfalls entstandene Reisekosten ausschließlich dann, wenn die Besucherin oder der Besucher den Museumskomplex vorzeitig verlassen muss wegen einer nicht angekündigten Übung im Rahmen der betrieblichen Notfallhilfe gemäß Artikel 23 des niederländischen Arbeitsschutzgesetzes, oder im Fall eines tatsächlichen Notfalls, durch den der Museumskomplex ganz oder teilweise geräumt werden muss und keine Möglichkeit mehr besteht, den Museumsbesuch anschließend fortzusetzen.
3. Aufenthalt im Museumskomplex
Artikel 3.1
Während des Aufenthalts im Museumskomplex müssen sich Besucherinnen und Besucher entsprechend der öffentlichen Ordnung, den guten Sitten und den Verhaltensregeln verhalten, die der Art der besuchten Aktivität entsprechen. Besucherinnen und Besucher sind außerdem verpflichtet, Anweisungen und Instruktionen von deutlich erkennbaren, hierzu befugten Mitarbeitenden von Museum de Fundatie, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Aufsichtspersonal, unverzüglich zu befolgen.
Wenn nach angemessener Einschätzung einer dazu befugten und deutlich erkennbaren Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters von Museum de Fundatie eine Besucherin oder ein Besucher in irgendeiner Weise gegen diese Regeln, Anweisungen oder Instruktionen verstößt, kann der weitere Zugang zum Museumskomplex verweigert werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung der Eintrittskarte oder sonstiger entstandener Kosten.
Artikel 3.2
Eltern oder Begleitpersonen von Kindern sind jederzeit für das Verhalten der von ihnen mitgebrachten Kinder verantwortlich und können darauf angesprochen werden. Lehrkräfte und Gruppenbegleitende sind für das Verhalten der von ihnen begleiteten Gruppenmitglieder verantwortlich und können darauf angesprochen werden.
Artikel 3.3
Besucherinnen und Besuchern ist es im Museumskomplex unter anderem untersagt:
a. Dritten Waren jeglicher Art zum Verkauf anzubieten oder kostenlos auszuhändigen;
b. anderen Besucherinnen und Besuchern absichtlich und über längere Zeit den Weg zu versperren oder ihnen die Sicht auf ausgestellte Objekte zu behindern;
c. andere Besucherinnen und Besucher zu stören, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Störungen durch die Nutzung von Mobiltelefonen, Audiogeräten oder anderen Lärmquellen. Die Nutzung solcher Geräte kann in bestimmten Räumen von Museum de Fundatie ausdrücklich erlaubt werden;
d. Haus- oder andere Tiere mitzubringen, es sei denn, diese sind in bestimmten Bereichen ausdrücklich erlaubt oder es handelt sich um Blindenführhunde oder Assistenzhunde, die eine Besucherin oder einen Besucher mit entsprechendem Ausweis begleiten;
e. in allen geschlossenen Räumen zu rauchen, außer in Bereichen, die durch Piktogramme oder Text ausdrücklich dafür ausgewiesen sind;
f. Speisen und Getränke in die geschlossenen Räume des Museumskomplexes mitzunehmen;
g. Gegenstände oder Stoffe mitzubringen, die nach Einschätzung einer deutlich erkennbaren Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters von Museum de Fundatie gefährlich sein können. Dazu gehören unter anderem, jedoch nicht ausschließlich, Gehstöcke, Regenschirme oder große Taschen, die größer als A3-Format sind. Diese Gegenstände können an einem von Museum de Fundatie bestimmten Ort abgegeben werden;
h. in von Museum de Fundatie bestimmten geschlossenen Räumen Rollstühle, Kinderwagen und Buggys zu benutzen, sofern diese nicht vom Museum zur Verfügung gestellt werden. Die Nutzung von Elektromobilen ist im Museumskomplex nicht erlaubt. Museum de Fundatie stellt in diesem Fall einen Rollstuhl zur Verfügung; für die Begleitperson ist der Zugang zum Museumskomplex dann kostenlos;
i. ausgestellte Objekte und Ausstellungsmaterialien wie Vitrinen, Beleuchtung, Stellwände und Ähnliches zu berühren, es sei denn, dies ist ausdrücklich und eindeutig erlaubt. Eltern oder Begleitpersonen von Kindern müssen streng darauf achten, dass die von ihnen mitgebrachten Kinder die ausgestellten Objekte nicht berühren. Kleine Kinder müssen an der Hand gehalten oder in einem Buggy transportiert werden. Ebenso müssen Lehrkräfte und Gruppenbegleitende darauf achten, dass die von ihnen begleiteten Gruppenmitglieder die ausgestellten Objekte nicht berühren.
Artikel 3.4
In besonderen Fällen, in denen die allgemeine Sicherheit von Personen oder der Sammlung dies nach vernünftiger Einschätzung erfordert, kann eine leitende Mitarbeiterin oder ein leitender Mitarbeiter von Museum de Fundatie, die oder der als solche oder solcher deutlich erkennbar sein muss, Einsicht in das von der Besucherin oder dem Besucher mitgeführte Handgepäck oder sonstige Gepäck verlangen. Wenn dies für notwendig gehalten wird, kann speziell geschultes Personal Besucherinnen und Besucher außerdem beim Betreten oder Verlassen des Museumskomplexes auffordern, an einer Sicherheitskontrolle mitzuwirken. Potenzielle Besucherinnen und Besucher werden vor dem Betreten des Museumskomplexes darauf hingewiesen, wenn diese Maßnahme gilt.
Artikel 3.5
Ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Direktion von Museum de Fundatie ist es Besucherinnen und Besuchern nicht gestattet, Video- oder Filmaufnahmen zu machen. Es ist Besucherinnen und Besuchern jedoch erlaubt, ohne Blitz und ohne Stativ zu fotografieren.
Artikel 3.6
Das Museum kann einer Besucherin oder einem Besucher, die oder der bei einem oder mehreren früheren Besuchen eines Museumskomplexes in den Niederlanden vorsätzlich einen Gegenstand beschädigt hat oder auf andere Weise Anlass zur Befürchtung einer Beschädigung gegeben hat, den Zugang zum Museumskomplex dauerhaft oder für einen bestimmten Zeitraum verweigern. Das Museum kann diese Besucherin oder diesen Besucher in jedem Fall bei allen Besuchen den in Artikel 3.4 dieser Besuchsbedingungen genannten Maßnahmen unterwerfen. Die Entscheidung zur Verweigerung des Zugangs muss dieser Besucherin oder diesem Besucher unverzüglich und begründet mitgeteilt werden, wenn möglich schriftlich.
4. Beschwerden und Reklamationen
Artikel 4.1
Museum de Fundatie wird alles tun, um den Besuch des Museumskomplexes oder der von Museum de Fundatie organisierten Ausstellungen und Aktivitäten entsprechend dem veröffentlichten Angebot verlaufen zu lassen. Dazu gehört auch die Verpflichtung, das Publikum so gut wie möglich über eine vollständige, teilweise oder vorzeitige Schließung des Museumskomplexes und/oder der von Museum de Fundatie organisierten Ausstellungen zu informieren. Darüber hinaus informiert Museum de Fundatie potenzielle Besucherinnen und Besucher über störende Wartungsarbeiten, Umbauten oder das Einrichten beziehungsweise Umgestalten von Räumen. Daraus kann die Besucherin oder der Besucher niemals ein Recht auf Schadensersatz ableiten.
Artikel 4.2
In Bezug auf die folgenden, von Museum de Fundatie nicht zu vermeidenden Beschwerden und Umstände kann kein Anspruch geltend gemacht werden. Sie führen daher niemals zu einer Verpflichtung des Museums, der Besucherin oder dem Besucher Schadensersatz zu leisten:
a. Beschwerden, die sich darauf beziehen, dass Objekte aus der Sammlung von Museum de Fundatie nicht zu sehen sind;
b. Beschwerden, die sich auf eine teilweise Schließung des Museumskomplexes beziehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine teilweise Schließung infolge des Auf- oder Abbaus von Ausstellungen;
c. Beschwerden und Umstände, die sich auf Belästigung oder Unannehmlichkeiten durch andere Besucherinnen und Besucher beziehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Lärmbelästigung, unangemessenes Verhalten, Diebstahl, Vandalismus oder aggressives Verhalten;
d. Beschwerden und Umstände, die sich auf Belästigung oder Unannehmlichkeiten durch Wartungsarbeiten beziehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Umbauten und/oder das Einrichten oder Umgestalten von Räumen;
e. Beschwerden und Umstände, die sich auf Belästigung oder Unannehmlichkeiten durch nicht ordnungsgemäß funktionierende Einrichtungen im Museumskomplex beziehen.
Artikel 4.3
Beschwerden und Erstattungsanträge im Zusammenhang mit der Vereinbarung zwischen Museum de Fundatie und der Besucherin oder dem Besucher müssen Museum de Fundatie innerhalb von sechs Wochen nach dem Besuch schriftlich erreichen. Beschwerden und Erstattungsanträge, die nach Ablauf dieser Frist eingereicht werden, werden nicht bearbeitet. Ein Beschwerdeformular ist bei diesen Besuchsbedingungen erhältlich.
Artikel 4.4
Museum de Fundatie prüft die Beschwerde und beantwortet sie innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt schriftlich. Ist die Prüfung zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen, wird dies der beschwerdeführenden Person mitgeteilt, ebenso wie der voraussichtliche Zeitpunkt, zu dem die Prüfung abgeschlossen sein wird.
Artikel 4.5
Besucherinnen und Besucher können Beschwerden, Reklamationen und Verbesserungsvorschläge schriftlich einreichen, indem sie ein Formular ausfüllen, das an der Kasse erhältlich ist.
5. Haftung des Museums
Artikel 5.1
Für Schäden, die infolge von Preisangaben, Mitteilungen oder anderen Informationen entstehen, die Museum de Fundatie und/oder Dritte gegenüber Besucherinnen und Besuchern gemacht haben, haftet Museum de Fundatie niemals, es sei denn und soweit dieser Schaden die unmittelbare Folge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Museum de Fundatie und/oder seinen Mitarbeitenden ist.
Artikel 5.2
Der Aufenthalt der Besucherin oder des Besuchers im Museumskomplex erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Kosten. Das Museum haftet nur für Sachschäden und/oder Folgeschäden, die der Besucherin oder dem Besucher entstehen, oder für der Besucherin oder dem Besucher zugefügte Verletzungen, wenn diese Schäden oder Verletzungen die unmittelbare und ausschließliche Folge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Museums sind. Nur Schäden, gegen die das Museum versichert ist oder nach Treu und Glauben vernünftigerweise versichert hätte sein müssen, kommen für eine Entschädigung in Betracht.
Artikel 5.3
Museum de Fundatie ist in keinem Fall verpflichtet, einen höheren Schadensersatzbetrag zu zahlen als:
a. den tatsächlich gezahlten Eintrittspreis und die tatsächlich entstandenen Reisekosten; oder, falls höher,
b. den Betrag, den der Versicherer von Museum de Fundatie in Bezug auf den Schaden an Museum de Fundatie ausgezahlt hat; oder
c. die in Bezug auf den Schaden von einem anderen Dritten erhaltene Entschädigung.
Artikel 5.4
Für Schäden an Fahrzeugen von Besucherinnen undBesuchern haftet Museum de Fundatie niemals, es sei denn und soweit der Schaden auf oder im Museumskomplex entstanden ist und dieser Schaden die unmittelbare Folge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Museum de Fundatie und/oder seinen Mitarbeitenden ist.
Artikel 5.5
Museum de Fundatie haftet niemals für direkte oder indirekte Schäden, die direkt oder indirekt infolge eines Mangels, einer Eigenschaft oder eines Umstands an, in oder auf einer unbeweglichen Sache entstehen, deren Inhaber, Erbpächter, Mieter oder Eigentümer Museum de Fundatie ist oder die Museum de Fundatie anderweitig zur Verfügung steht, es sei denn und soweit der Schaden die unmittelbare Folge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Museum de Fundatie und/oder seinen Mitarbeitenden ist.
Artikel 5.6
Wenn Museum de Fundatie Gegenstände entgegennimmt oder wenn Gegenstände in irgendeiner Weise, irgendwo und von wem auch immer abgelegt, aufbewahrt und/oder zurückgelassen werden, ohne dass Museum de Fundatie dafür eine Vergütung verlangt, haftet Museum de Fundatie niemals für Schäden an oder im Zusammenhang mit diesen Gegenständen, auf welche Weise auch immer entstanden, es sei denn, Museum de Fundatie hat den Schaden vorsätzlich verursacht oder der Schaden ist die Folge grober Fahrlässigkeit von Museum de Fundatie.
Artikel 5.7
Die gesamte Haftung von Museum de Fundatie wegen einer zurechenbaren Nichterfüllung der Besuchsvereinbarung ist auf den Ersatz direkter Schäden beschränkt und wird in keinem Fall die in Artikel 5.3 beschriebene Schadensersatzregelung überschreiten.
Artikel 5.8
Im Fall von Schäden durch Tod oder Körperverletzung wird die gesamte Haftung von Museum de Fundatie in keinem Fall die in Artikel 5.3 beschriebene Schadensersatzregelung überschreiten.
Artikel 5.9
Die Haftung von Museum de Fundatie für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinns oder Lohns, entgangener Einsparungen und ähnlicher Schäden, ist ausgeschlossen.
Artikel 5.10
Die in Artikel 5.3 genannten Höchstbeträge gelten nicht, wenn und soweit der Schaden die Folge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Museum de Fundatie oder einer seiner Mitarbeiterinnen oder eines seiner Mitarbeiter ist.
6. Höhere Gewalt
Artikel 6.1
Als höhere Gewalt auf Seiten von Museum de Fundatie, die bewirkt, dass eine dadurch verursachte Nichterfüllung Museum de Fundatie nicht zugerechnet werden kann, gilt jeder unvorhersehbare Umstand, der die Erfüllung der Vereinbarung durch Museum de Fundatie so erschwert, dass die Erfüllung vorübergehend oder dauerhaft unmöglich oder unzumutbar wird.
Artikel 6.2
Zu solchen Umständen gehören auch Umstände bei Personen, Diensten und/oder Einrichtungen, deren sich Museum de Fundatie bei der Durchführung der Besuchsvereinbarung bedient, sowie alles, was für diese Personen, Dienste oder Einrichtungen als höhere Gewalt oder als aufschiebende beziehungsweise auflösende Bedingung gilt, ebenso wie zurechenbare Nichterfüllung durch diese Personen, Dienste oder Einrichtungen.
7. Fundsachen
Artikel 7.1
Von Besucherinnen und Besuchern im Museumskomplex gefundene Gegenstände können an der Kasse abgegeben werden.
Artikel 7.2
Museum de Fundatie wird sich nach Kräften bemühen, die Eigentümerin, den Eigentümer oder die berechtigte Person des gefundenen Gegenstands zu ermitteln, und hält zu diesem Zweck regelmäßig Kontakt mit der örtlichen Polizei. Gefundene Gegenstände, die nach sechs Monaten Aufbewahrung durch Museum de Fundatie nicht von der Eigentümerin, dem Eigentümer oder der berechtigten Person abgeholt wurden, werden an die örtliche Polizei übergeben.
Artikel 7.3
Wenn sich die Eigentümerin, der Eigentümer oder die berechtigte Person eines gefundenen Gegenstands meldet, kann diese Person wählen, ob sie den Gegenstand selbst abholt oder ihn sich auf eigene Kosten zusenden lässt. In beiden Fällen muss sich die Eigentümerin, der Eigentümer oder die berechtigte Person ordnungsgemäß ausweisen.
8. Andere Bedingungen
Artikel 8.1
Die Geltung dieser Besuchsbedingungen lässt die mögliche Geltung anderer vertraglicher Bedingungen und/oder Regelungen von Museum de Fundatie unberührt.
Artikel 8.2
Im Fall eines Notfalls können Mitarbeitende von Museum de Fundatie beschließen, die anwesenden Besucherinnen und Besucher aus dem Museumskomplex zu evakuieren. Besucherinnen und Besucher müssen die Anweisungen der Mitarbeitenden befolgen und sich zum Sammelplatz begeben. Für Heino/Wijhe ist dies der westliche Garten; für Zwolle ist dies der Parkplatz Potgietersingel.
Artikel 8.3
Die im Museumskomplex vorhandene Garderobe ist unbewacht. Die Direktion kann nicht für Verlust und/oder Beschädigung persönlicher Gegenstände haftbar gemacht werden.
Artikel 8.4
Von den in unserem Museumsshop verkauften Artikeln können nur Bücher umgetauscht werden, die sich noch im Neuzustand befinden. Dies ist innerhalb von acht Tagen nach dem Kauf möglich. Eine Barauszahlung erfolgt niemals.
9. Anwendbares Recht
Artikel 9.1
Auf diese Besuchsbedingungen und auf die Vereinbarung zwischen der Besucherin oder dem Besucher und Museum de Fundatie findet niederländisches Recht Anwendung.
Artikel 9.2
Alle Streitigkeiten, die sich aus der Vereinbarung zwischen der Besucherin oder dem Besucher und Museum de Fundatie ergeben, werden ausschließlich dem Gericht vorgelegt, das für die Gemeinde Wijhe zuständig ist.
B. von Bormann
Direktor Museum de Fundatie
Fotografie: Hans van Eijsden